- Welche Kosten kommen bei einer Bewerbung auf mich zu?
Für Sie als Bewerber/in ist unser Service kostenlos, egal ob Sie sich für eine befristete oder unbefristete Stelle
bewerben.
- Wird TMI mein neuer Arbeitgeber? Sind sowohl Kurz- als auch Langzeiteinsätze möglich?
Das hängt ganz davon ab, wie lange Sie in Deutschland bzw. in der Schweiz arbeiten möchten.
Wenn Sie sich für einen Kurzzeiteinsatz von einigen Wochen oder Monaten interessieren, wird TMI Job Services Ihr
neuer Arbeitgeber für eine bestimmte Zeit. Sie werden dann für einen temporären Auftrag an das Krankenhaus,
Pflegeheim etc. vermittelt, für das Sie sich zuvor entschieden haben.
Falls Sie anstreben, einen längeren Zeitraum in Deutschland oder in der Schweiz zu arbeiten, vermitteln wir Ihnen eine
Festanstellung. Das bedeutet, dass die Einrichtung (Krankenhaus, Pflegeheim etc.) bei der Sie dann tatsächlich tätig
sind, Ihr neuer Arbeitgeber wird. Dies kann bereits ab einem Einsatz von acht Monaten der Fall sein.
Beide Optionen schließen jedoch die jeweils andere nicht aus! Ihr neuer Arbeitsplatz gefällt Ihnen so gut, dass Sie gerne
noch länger bleiben möchten? Kein Problem! Nach einem temporären Einsatz können wir Sie immer noch fest vermitteln.
- Kann ich zwischen mehreren Angeboten wählen?
Für TMI stehen Ihre persönlichen Interessen und Ziele im Vordergrund. Bei der Suche nach Ihrem neuen Arbeitgeber
werden Ihre Wünsche bezüglich Region, Art der Gesundheitseinrichtung, Pensum der Wochenstunden, Abteilung etc.
natürlich berücksichtigt. Jedes Angebot wird ausführlich mit Ihnen besprochen. Selbstverständlich entscheiden Sie, bei
welcher Einrichtung Sie letztendlich tätig sein möchten.
- Für welche Länder kann ich mich als deutscher Staatsbürger bewerben?
Bürger/innen aus Deutschland können sich bei uns gegenwärtig für Stellen in der Schweiz und im Vereinigten
Königreich bewerben, lesen Sie dazu unsere Stellenangebote. Wenn Sie Interesse an einem anderen Land haben,
können Sie uns gerne kontaktieren und wir prüfen individuell, wie Ihre Möglichkeiten innerhalb unseres Unternehmens
aussehen.
- Welche Bewerbungsunterlagen benötigen Sie von mir?
Bitte lesen Sie dazu unsere Bewerbungstipps. Hier geben unsere Account Manager auch hilfreiche Tipps zur Gestaltung
Ihrer Bewerbungsmappe.
- Welche Vorteile birgt das Arbeiten in der Schweiz?
Das Arbeitsniveau in der Schweiz ist hoch und weltweit sehr gut angesehen. Längere Auslandsaufenthalte werden auch
in Lebensläufen gerne gesehen und steigern oft auch die Karrierechancen im eigenen Land. Neben der hohen
Arbeitsqualität bietet die Schweiz auch viele Möglichkeiten für Work-Life-Balance.
- Werden meine Unkosten für das Vorstellungsgespräch in der Schweiz vergütet?
Ihre Reise- und Unterkunftskosten können Sie, nachdem Sie eine Stelle über TMI in der Schweiz angenommen haben,
gerne bis zu einem Betrag von max. € 300,-- bei uns deklarieren. Mehr zu unseren Leistungen erfahren Sie auf unserer
Seite zum Arbeiten in der Schweiz.
- Kann ich mit dem Diplom meines Herkunftslandes automatisch auch in der Schweiz arbeiten?
Um in der Schweiz im Gesundheitswesen arbeiten zu können, benötigt man die staatliche Diplomanerkennung. Dafür
müssen gewisse Voraussetzungen, wie zum Beispiel Deutschkenntnisse auf B2 Niveau und die Staatsangehörigkeit
eines EU- oder EFTA-Staates, erfüllt werden. Mehr zu den Voraussetzungen und zum Ablauf der Diplomanerkennung
erfahren Sie auf unserer Informationsseite zum Arbeiten in der Schweiz.
- Benötigt man Berufserfahrung, um in der Schweiz arbeiten zu können?
Berufserfahrung ist zwar wünschenswert, aber für TMI keine Voraussetzung, um für Sie einen Job im Gesundheitswesen
in der Schweiz zu finden.
- Wie viel werde ich in der Schweiz verdienen?
Ihr Gehalt ist abhängig von Ihrem Beruf und von Ihrer Berufserfahrung. Außerdem erheben die Kantone der Schweiz
unterschiedlich hohe Quellensteuern. In Kantonen mit einer höheren Quellensteuer werden Sie im Vergleich zu
Kantonen mit einer niedrigeren Quellensteuer auch mehr verdienen.
- Ist das Leben in der Schweiz teuer?
Im Vergleich zu dem, was Sie in der Schweiz verdienen, sind die Preise für Miete und andere Lebensunterhaltskosten
normal.
- Benötige ich eine Arbeits- und Aufenthaltsbewilligung?
Wenn Sie als Staatsbürger eines EU- oder EFTA-Staates einen Aufenthalt mit Erwerbstätigkeit in der Schweiz anstreben,
hängt die Bewilligungserteilung von der Dauer des Aufenthalts bzw. von der Dauer der Erwerbstätigkeit ab.
Kurzaufenthaltsbewilligung (Ausweis L EU/EFTA): Die Kurzaufenthaltsbewilligung ist für Personen gültig, die sich für
weniger als ein Jahr in der Schweiz aufhalten. Sie haben Anspruch auf diese Bewilligung, wenn Sie ein Arbeitsverhältnis
von drei Monaten bis hin zu einem Jahr nachweisen können. Für Arbeitsverhältnisse unter drei Monaten benötigen Sie
keine Bewilligung. Hier besteht nur eine Meldepflicht.
Aufenthaltsbewilligung (Ausweis B EU/EFTA): Diese Aufenthaltsbewilligung ist für Angehörige von EU/EFTA-Staaten
fünf Jahre gültig. Sie erhalten diese Bewilligung, wenn Sie eine unbefristete oder eine auf mindestens 365 Tage
befristete Anstellung in der Schweiz nachweisen können. Unter bestimmten Voraussetzungen kann die
Aufenthaltsbewilligung auch verlängert werden.
Zuständig für die Ausstellung der Bewilligungen ist die zuständige Behörde des jeweiligen Kantons in der Schweiz. Für
weitere Details können Sie sich an die kantonalen Migrations- und Arbeitsmarktbehörden wenden.
- Muss ich in der Schweiz eine Krankenversicherung abschließen?
Alle Einwohner der Schweiz müssen, unabhängig von ihrer Nationalität, eine Krankenversicherung abschließen. Dies
wird nicht automatisch über den Arbeitgeber geregelt.
Ab dem 20. Lebensjahr benötigen Sie zudem eine Renten- und Unfallversicherung, diese sind ebenfalls
Pflichtversicherungen.
Spätestens ab dem dritten Monat müssen Sie eine Krankenversicherung abgeschlossen haben. Jedoch empfehlen wir
Ihnen, dies direkt nach Ihrer Ankunft in der Schweiz zu regeln. TMI unterstützt und berät Sie dabei gerne.
- Wie sieht es mit der Pensionsversicherung in der Schweiz aus?
Gleich wie in Deutschland zahlen Sie auch in der Schweiz eine Pensionsversicherung ein. Die einbezahlte Summe kann
nicht ausbezahlt werden, bevor Sie in Rente gehen – auch nicht, wenn Sie die Schweiz vor Ihrem Rentenantritt wieder
verlassen.
Sollten Sie noch Fragen haben, können Sie uns gerne über unser Kontaktformular kontaktieren. Unsere Ansprechpartner beraten Sie gerne in all Ihren Fragen.